Barrierefreiheit wird gesetzlich verpflichtend
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit werden viele Unternehmen erstmals gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – konkret auf dem WCAG Level AA. Diese Vorgaben betreffen nicht nur Großunternehmen oder Behörden, sondern auch Dienstleister, Online-Shops.
Barrierefreiheit ist mehr als Rücksichtnahme – sie ist künftig eine klare rechtliche Anforderung. Doch was steckt hinter dem Gesetz, was genau verlangt WCAG Level AA, wer ist betroffen und wie können Sie Ihre Website rechtzeitig vorbereiten und wie können wir als Agentur Sie unterstützen?
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eigentlich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act. Ziel der Regelung ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ganz Europa zu verbessern.
Kernpunkte des Gesetzes:
- Gültig ab dem 28. Juni 2025
- Betrifft digitale Produkte und Dienstleistungen mit Interaktionsfunktionen
- Orientiert sich an den Richtlinien der WCAG 2.1 Level AA
- Verstöße können mit Abmahnungen und Sanktionen geahndet werden
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu eine umfassende Informationsseite zum BFSG veröffentlicht.
Was bedeutet WCAG Level AA konkret?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) legen weltweit anerkannte Standards für die digitale Barrierefreiheit fest. Sie unterscheiden drei Stufen:
- Level A: Mindestanforderungen
- Level AA: mittlerer Standard (gesetzlich gefordert)
- Level AAA: höchste Anforderungen (freiwillig)
Ab 2025 müssen digitale Angebote in Deutschland mindestens Level AA erfüllen. Das betrifft u. a.:
- Textalternativen für Bilder (z. B. Alt-Texte). Dieser Bereich ist für Bilder-SEO unerlässlich
- Kontraste für bessere Lesbarkeit
- Steuerbarkeit per Tastatur
- Überschriftenstruktur und logischer Seitenaufbau
- Beschreibende Linktexte
- Keine Inhalte, die nur über Farbe zugänglich sind
Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der offiziellen W3C-Seite.
Für welche Unternehmen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz gilt für private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte bereitstellen, bei denen eine Interaktion mit Nutzer:innen stattfindet. Dazu gehören z. B.:
- Online-Shops
- Buchungssysteme (z. B. Reiseanbieter)
- E-Learning-Plattformen
- Software- und App-Anbieter
- Ticketdienste
- E-Book-Anbieter
Ausnahmen: Gilt das auch für kleine Unternehmen?
Ja – aber mit Einschränkungen. Es gibt eine sogenannte „Kleinstunternehmer-Klausel“, die folgende Betriebe vom Gesetz ausnimmt:
- Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. Euro
Diese Ausnahmen gelten nur, wenn das Unternehmen nicht in einer Lieferkette barrierefreier Produkte tätig ist.
Dennoch empfehlen viele Expert:innen, auch als Kleinstunternehmen auf Barrierefreiheit zu achten – nicht nur aus sozialen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen.
Warum Barrierefreiheit nicht nur gesetzlich wichtig ist
Barrierefreiheit bringt viele Vorteile – unabhängig von der rechtlichen Lage:
- Mehr Reichweite: Menschen mit Behinderungen sind eine wachsende Zielgruppe.
- Bessere Nutzererfahrung: Klar strukturierte Seiten helfen allen Besuchern.
- SEO-Vorteile: Suchmaschinen honorieren klare Strukturen und saubere Technik.
- Stärkeres Image: Soziale Verantwortung wird immer mehr zum Wettbewerbsvorteil.
Welche Folgen drohen bei Nicht-Einhaltung?
Wer seine Website oder App nicht fristgerecht barrierefrei gestaltet, muss mit rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen:
- Abmahnungen durch Verbände
- Verwarnungen durch Kontrollstellen
- Sanktionen durch Aufsichtsbehörden
- Reputationsschäden
Vor allem Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen oder europaweiten Kunden sollten handeln – denn hier wird Barrierefreiheit zur unverzichtbaren Voraussetzung.
Unsere Leistungen als WordPress-Agentur für barrierefreie Websites
Wir unterstützen Sie als erfahrene WordPress-Agentur dabei, Ihre Website oder Ihren Online-Shop rechtzeitig an die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anzupassen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstanalyse Ihrer bestehenden Website
- Technische und inhaltliche Prüfung auf WCAG-Konformität
- Anpassung Ihres WordPress-Themes auf barrierefreies Design
- Erstellung barrierefreier Inhalte und Strukturen
- WordPress Schulungen
- Begleitende Beratung zur Umsetzungspflicht
Egal, ob Sie ein Redesign planen oder Ihre bestehende Website nachrüsten möchten – wir stehen Ihnen mit Know-how und Erfahrung zur Seite.
Checkliste: So machen Sie Ihre Website fit für 2025
- Texte: Klare Sprache, aussagekräftige Überschriften, beschreibende Linktexte
- Bilder: Alternative Texte (Alt-Tags) für alle Grafiken und Fotos
- Farbgestaltung: Kontrastreiches Design, keine Information nur über Farbe
- Navigation: Tastaturbedienung möglich, logische Menüstruktur
- Formulare: Beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen
- Technik: Kompatibilität mit Screenreadern, semantisches HTML
- Prüfung: Regelmäßige Tests mit Tools wie WAVE oder axe