AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Webagentur Uwe Schopphoven
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Webagentur Uwe Schopphoven (im Folgenden: Auftragnehmer) und ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber), die die Erstellung von WordPress-Webseiten sowie die Erbringung von Wartungsdienstleistungen betreffen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erstellt WordPress-Webseiten gemäß den im jeweiligen Vertrag festgelegten Anforderungen. Zusätzlich bietet der Auftragnehmer optionale Wartungsverträge an, die Leistungen wie Sicherheitsupdates, Backups und technische Unterstützung umfassen.
- Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsabschluss bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Drittanbieter oder Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.
§ 2a Leistungsumfang bei Wartung und Monitoring
Im Rahmen eines Wartungsvertrags übernimmt der Auftragnehmer folgende Leistungen:
- Regelmäßige Updates des WordPress-Kerns, installierter Plugins und Themes zur Sicherstellung der Kompatibilität und Sicherheit.
- nach Absprache tägliche, wöchentliche oder monatliche Backups der Website und der zugehörigen Datenbanken auf externen Servern innerhalb der EU.
- Überwachung der Website-Verfügbarkeit (Uptime-Monitoring) mit Benachrichtigung bei Ausfällen.
- Sicherheitsüberprüfungen inklusive Malware-Scans und Implementierung von Schutzmaßnahmen wie Firewalls.
- Performance-Optimierungen, einschließlich Bildkomprimierung und Caching.
- Monatliche Berichterstattung via Email über durchgeführte Wartungsmaßnahmen und den Zustand der Website.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung dieser Leistungen Drittanbieter oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Inhalte, Daten und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass die übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
- Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig bereitgestellte Inhalte oder andere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
§ 3a Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Wartung und Monitoring
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Zugangsdaten (z. B. zu Hosting, FTP, WordPress-Admin) zur Verfügung.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über geplante Änderungen an der Website, die Auswirkungen auf die Wartung oder das Monitoring haben könnten.
§ 4 Nutzungs- und Urheberrechte
- Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Webseiten, soweit diese nicht durch Drittanbieter-Software oder -Plugins eingeschränkt sind.
- Der Auftraggeber bleibt Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Übertragung oder Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen oder Rechtsverstößen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Preisen. Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 5a Vergütung für Wartungsverträge und Monitoring
- Die Vergütung für Wartungsverträge und Monitoring-Dienstleistungen erfolgt wahlweise vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus. Die Zahlungsweise wird im individuellen Vertrag festgelegt.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Wartungsleistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen, ohne dass dies als Leistungsverweigerung gewertet wird.
- Nicht in der Vergütung enthalten sind etwaige Lizenzkosten für Premium- oder kostenpflichtige Plugins, Themes oder Drittanbieter-Services, die im Rahmen der Wartung verwendet werden. Solche Kosten werden dem Auftraggeber nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung gesondert in Rechnung gestellt oder direkt vom Auftraggeber übernommen.
§ 6 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Inhalte des Auftraggebers oder deren Rechtskonformität.
§ 6a Haftung bei Wartung und Monitoring
- Der Auftragnehmer erbringt alle Wartungs- und Monitoring-Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Dennoch kann keine Gewähr für eine durchgehende Verfügbarkeit, vollständige Sicherheit oder optimale Performance der Website übernommen werden.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Sicherheitslücken in Drittsoftware (z. B. Plugins oder Themes) entstehen, sofern diese nicht vom Auftragnehmer selbst entwickelt wurden oder eine Aktualisierung aus technischen Gründen nicht zumutbar oder möglich war.
- Eine Haftung ist auch ausgeschlossen bei externen Ausfällen, etwa durch Hosting-Anbieter, CDN-Dienste, DDoS-Angriffe oder höhere Gewalt.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Wartungsverträge haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7a Vertragslaufzeit und Kündigung bei Wartungsverträgen
- Wartungsverträge werden mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Nennung als Referenzkunde
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach erfolgreichem Abschluss des Projekts als Referenzkunden zu benennen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung des Firmennamens, des Logos, von Screenshots, Projektbeschreibungen sowie öffentlich zugänglicher Inhalte auf der eigenen Website, in Präsentationen, Social-Media-Kanälen und weiteren Marketingmaterialien.
Sofern es sich bei den verwendeten Materialien um rechtlich geschützte Marken, urheberrechtlich geschützte Inhalte oder intern freigabepflichtige Materialien handelt, erfolgt die Veröffentlichung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (z. B. im Rahmen einer Compliance-Freigabe oder PR-Genehmigung).
Der Auftraggeber kann der Nennung als Referenzkunde insgesamt oder in bestimmten Verwendungen jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die entsprechende Nutzung unverzüglich einstellen.
§ 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Änderungsvorbehalt)
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- sich die gesetzlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen ändern (z. B. DSGVO, Urheberrecht, Steuerrecht),
- technische oder organisatorische Weiterentwicklungen neue Regelungen erforderlich machen (z. B. bei Hosting- oder Wartungsleistungen),
- Änderungen im Leistungsportfolio oder der betrieblichen Abläufe dies notwendig machen,
- Sicherheitslücken geschlossen oder Formulierungen präzisiert werden müssen,
- eine Anpassung an marktübliche oder gerichtliche Vorgaben erfolgt.
Die Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
In der Änderungsmitteilung wird der Auftraggeber ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Frist sowie die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 1. Januar 2025